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Impfpflicht: Gesundheitsämter nehmen Kontakt auf

Die Gesundheitsämter haben begonnen, Mitarbeitende der Johannes-Diakonie anzuschreiben, die im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht keinen Nachweis ihrer Immunisierung gegen das Coronavirus Sars-Cov-2 erbracht haben. So fordert etwa das Gesundheitsamt des Neckar-Odenwald-Kreises Mitarbeitende auf, bis zum 12. April zu dem fehlenden Nachweis Stellung zu nehmen oder einen Impfnachweis zu erbringen.

Dazu stellt der Zentralbereich Personal und Recht klar, dass die angeschriebenen Mitarbeitenden trotz der Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt weiter ihren Dienst versehen können. Dies gilt, bis das Gesundheitsamt nach Prüfung des Falls ein Betretungsverbot ausspricht. Allerdings sind nicht immunisierte Mitarbeitende weiterhin einer Testpflicht unterworfen. Das heißt, sie müssen sich an jedem Arbeitstag vor dem Dienst von einer autorisierten Person auf Corona testen lassen. Näheres regelt die baden-württembergische „Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“.

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