... stark für Menschen

Im Land darf es keine „Inklusionsverlierer“ geben

Mosbach/Reutlingen. Wenn das Land Baden-Württemberg kein klares und solide finanziertes Förderprogramm für den Umbau der rund 20 im Land befindlichen Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe auflegt, drohen mindestens 10.000 Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen zu Verlierern der Inklusion zu werden. Darauf weist „Die Initiative - Verband der Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe Baden-Württemberg e.V.“ aktuell hin. In diesem neuen Verband haben sich zwölf traditionsreiche Großeinrichtungen der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg zusammengeschlossen – darunter die Johannes-Diakonie Mosbach und die Diakonie Kork als nord- und mittelbadische Vertreter.

Ohne die notwendigen Fördermittel für den Aufbau spezieller gemeindeintegrierter Angebote bei gleichzeitiger Sanierung und Modernisierung von Teilen der bisherigen Komplexstandorte wird das von der grün-roten Landesregierung ausgegebene Ziel, eine inklusive Gesellschaft für alle zu schaffen, auf Dauer nicht erreichbar sein, so der Verbandsvorstand. Zu diesem gehören neben Pfarrer Rainer Hinzen von der Diakonie Stetten auch Dr. Hanns-Lothar Förschler (Johannes-Diakonie Mosbach), Jörg Munk (Stiftung Liebenau), Prof. Dr. Harald Rau (Die Zieglerschen) und Jürgen Kunze (Stiftung Haus Lindenhof).

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Die Mitglieder des Verbandes:
Diakonie Kork, Diakonie Stetten, Die Zieglerschen, Evangelische Stiftung Lichtenstern, Johannes-Diakonie Mosbach, Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach, LWV Eingliederungshilfe, Mariaberg, Sonnenhof, St. Josefshaus Herten, Stiftung Liebenau, Stiftung Haus Lindenhof
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„Die Initiative“ mit Sitz in Reutlingen nimmt dabei im Besonderen auch die Interessen von schwer- und mehrfachbehinderten Menschen gegenüber Gesellschaft, Politik und anderen Verbänden wahr. Ein Perspektivenwechsel der Politik, der das jahrzehntelang gewünschte und geförderte Konzept  der Komplexeinrichtungen verstärkt in Frage stellt und einen vollständigen Wandel dieser Einrichtung bis hin zu deren Auflösung fordert, führte letztlich zur Gründung des Verbandes.

Dabei arbeiten die Komplexeinrichtungen nicht erst seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 entscheidend daran mit, die bisherige Struktur zentraler, oft außerhalb der Ortschaften gelegener Wohn- und Lebensräume für Menschen mit Unterstützungsbedarf abzubauen und dafür kleinere, dezentrale, gemeindenahe und sozialraumorientierte Angebote zu schaffen, so Dr. Hanns-Lothar Förschler. So würden beispielsweise in diesen Monaten alleine bei der Johannes-Diakonie Mosbach über 200 Menschen mit Behinderung in moderne, dezentrale Wohnstätten in verschiedenen Städten und Gemeinden in Nord- und Mittelbaden umziehen. Ein Großteil von ihnen lebte bislang an den beiden Komplexstandorten in Mosbach und Schwarzach. „Das Streben nach Inklusion muss aber zu einer Verbesserung des Lebens aller Menschen mit Behinderung führen, auch derer, die zurück bleiben“, erläutert Förschler die zentrale Botschaft.

Der Verband weist ferner darauf hin, dass sich eine Vielzahl von Menschen mit komplexen Behinderungen in Baden-Württemberg mitsamt ihren Angehörigen auch in Zukunft die interdisziplinären Leistungen von modernen Komplexeinrichtungen an zentralen Standorten wünschen, die ihnen die oft benötigten Lebens- und Teilhabeperspektiven eröffnen und ihnen eine Chance zur Rehabilitation geben. Um auch diese Leistungen in Zukunft weiter anbieten zu können, muss das Land auch weiterhin den finanziellen Weg für Sanierungen und Modernisierungen von Teilen der historisch gewachsenen Standorte frei machen. Ohne diese finanziellen Hilfen werden die Komplexeinrichtungen den Auflagen des bereits vor Jahren vom Land modernisierten Heimordnungsrechts nicht mehr gerecht werden können.

Außerdem fordert der Verband von der Landesregierung, seine derzeit für freie Träger der Behindertenhilfe allgemein bereitgestellten Fördersummen für Investitionen in Höhe von jährlich rund 23 Millionen Euro auf 44 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen – dies für eine Übergangslaufzeit von mindestens zehn Jahren. Die vom Verband geforderten Mittelerhöhungen entsprechen dem Fördermittelbedarf, den die baden-württembergischen Träger der Behindertenhilfe zusammen mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales, den Verbänden und der Landessozialpolitik in einem gemeinsamen Diskussionsprozess im Jahr 2013 ermittelt haben.

Info: Mehr Informationen gibt es unter www.dikbw.de.

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