... stark für Menschen

"Ermöglichen Sie einen effektiven Schutz!"

Der Bundesgesetzgeber hat im Dezember vergangenen Jahres einen einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweis für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege gemäß Infektionsschutzgesetz beschlossen. Die Johannes-Diakonie steht zu diesem Gesetz. Grundsätzlich unterstützt sie alle Maßnahmen zum Schutz der besonders gefährdeten Klientinnen und Klienten.

Die Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 ist nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Ansicht der Johannes-Diakonie der einzige Weg aus der Pandemie und die einzige Möglichkeit des nachhaltigen Schutzes der Menschen, die wegen eigener Erkrankungen auf einen „Schutzschirm“ gegen eine Corona-Infektion angewiesen sind. Die Wirksamkeit der Impfungen, vor allem nach einer Auffrischungsimpfung, kann in allen Bereichen der Johannes-Diakonie nachgewiesen werden. Aktuelle Ansteckungen und Infektionen bei Klientinnen, Klienten und Mitarbeitenden verlaufen überwiegend ohne Symptome oder lediglich mit einer leichten Symptomatik – ganz im Gegenteil noch zur Pandemiephase ohne vollständigen Impfschutz, in der die Johannes-Diakonie auch 25 Todesopfer infolge einer COVID-19-Infektion zu beklagen hatte.

Dass die Johannes-Diakonie in der aktuellen Welle in deutlich geringerem Maße betroffen ist, ist den Mitarbeitenden, ehrenamtlich Engagierten, Dienstleistern, Besucher*innen, rechtlichen Betreuer*innen und auch allen Bewohner*innen, Schüler*innen und Klient*innen zu verdanken, die sich immunisieren ließen.Die hohe Impfquote in allen Angeboten ermöglicht es der Johannes-Diakonie, mit einiger Gelassenheit den Konsequenzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entgegenzusehen.Auch nach Verhängung von Betretungs- und Beschäftigungsverboten für nicht immunisierte Mitarbeitende durch das jeweilige Gesundheitsamt wird der Geschäftsbetrieb zwar vereinzelt erschwert sein, aber in keinem Angebot gefährdet.

So klar die Johannes-Diakonie für eine Impfpflicht eintritt, so klar ist die ab 15. März 2022 umzusetzende einrichtungsbezogene Impfpflicht zu kritisieren. Weil das allgemeine Arbeitsrecht und das Infektionsschutzgesetz nicht aufeinander abgestimmt wurden, zeichnen sich schon erhebliche Schwierigkeiten in der konkreten Umsetzung ab. Durch die selektive Impfpflicht und die vielen Lücken in der Umsetzung wird das Ziel der Entfaltung eines Immunisierungsschutzschirms für vulnerable Menschen nicht erreicht werden.

Unsere Forderung an politisch Verantwortliche: Setzen Sie sich für eine allgemeine Impfpflicht ein und ermöglichen Sie dadurch einen effektiven Schutz für vulnerable Personen und für die in diesen Bereichen tätigen Mitarbeitenden!

Martin Adel                                  Jörg Huber
Vorstandsvorsitzender                 Vorstand

Zurück