
BTHG-Positionspapier
Johannes-Diakonie bezieht Stellung
Wir müssen ein verlässlicher wie leistungsfähiger Anbieter von Teilhableistungen bleiben.
Bedarf des Einzelnen ist maßgebend!
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) wurde am 23. Dezember 2016 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Das Bundesteilhabegesetz hat die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Teilhabeeinschränkungen unter Beachtung der UN-Behindertenrechtskonvention zum Ziel. Besonders die Stärkung der Rechte auf Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie die Entwicklung der Eingliederungshilfe von einem Fürsorgesystem zu einem modernen Teilhaberecht sollen verfolgt werden. Leistungen für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen sollen personenzentriert erbracht werden und sich damit noch stärke als heute am persönlichen Bedarf des Einzelnen orientieren.
Wir leisten unseren Beitrag!
Die Johannes-Diakonie Mosbach begrüßt diese Ziele, unterstützt sie aktiv und trägt sie in vollem Umfang mit. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden die bereits angestoßenen und notwendigen Perspektivwechsel in der Eingliederungshilfe konsequent weiterverfolgt. Die über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen möchten wir gemeinsam mit unseren Partnern überwinden und kontinuierlich sowie ortsunabhängig inklusive Rahmenbedingungen herstellen. Wir leisten so unseren Beitrag zur Herstellung von Normalität und möglichst gleichen Lebensverhältnissen. Unsere Leistungen gestalten und erbringen wir durch personenzentrierte und stärkenorientierte Assistenz.
Schlanke und effiziente Prozesse
Um dies zu erreichen, müssen wir ein ebenso verlässlicher wie leistungsfähiger Anbieter von Teilhabeleistungen bleiben. Bei der Umsetzung des Gesetzes ist darauf zu achten, schlanke, handhabbare und effiziente Prozesse und Strukturen zu gewährleisten. Es muss sichergestellt werden, dass die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen, um Menschen mit Teilhabeeinschränkungen adäquat assistieren zu können.
Auskömmliche Vergütung und Mittel zur Weiterentwicklung
Grundsätzlich notwendig für personenzentrierte Dienstleistungen sind stabile wirtschaftliche Verhältnisse der Leistungsanbietenden, die durch gerechte Verträge mit den Leistungsträgern sichergestellt werden. Neben einer auskömmlichen Leistungsvergütung müssen gleichzeitig Mittel zur Weiterentwicklung sowie für Investitionen und Innovationen zur Verfügung stehen.
Für uns gilt unser diakonischer Auftrag!
Wir nehmen auch unter den neuen Rahmenbedingungen unseren diakonischen Auftrag wahr. Es gilt weiterhin, Menschen mit Teilhabeeinschränkungen in ihrem selbstbestimmten Lebensalltag passgenau zu assistieren und öffentlich für deren Interessen einzutreten.
