Auf neuen Wegen

Die Johannes-Diakonie lebt das Bundesteilhabegesetz

Aktive Begleitung und Gestaltung

Das Bundesteilhabegesetz hat die Begleitung behinderter Menschen verändert. Die Johannes-Diakonie befürwortet das BTHG und begleitet ihre Klienten und Klientinnen bei den Veränderungen, die das Gesetz gebracht hat und weiterhin bringt.

Personenzentriert, individuell und zielorientiert

So lauten wichtige Grundsätze der Begleitung von Menschen mit Behinderung. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) setzt diese Forderungen seit Inkrafttreten 2017 konsequent um und verändert die Arbeit von Einrichtungen der Behindertenhilfe grundlegend. Gefragt ist seitdem eine Assistenz, die noch mehr auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt ist.

Auch in der Johannes-Diakonie sind von Wohnangeboten und Werkstätten bis hin zur Verwaltung nahezu alle Bereiche von dem Gesetz betroffen. Um das Unternehmen auf diese Veränderungen vorzubereiten, wurde ein eigenes Projekt zum BTHG angestoßen. Inzwischen befinden sich die Maßnahmen aus diesem Projekt in der Umsetzung, genauso wie das BTHG selbst. Eine bleibende Herausforderung für Unternehmen und Klient*innen.

BTHG in Leichter Sprache

Es gibt viele Hinweise und Erklärungen zum BTHG in Leichter Sprache, zum Beispiel auf der Seite gemeinsam-einfach-machen.de.

Hier gibt es weitere Informationen
Eine junge Mitarbeiterin puzzelt zusammen mit einer älteren Klientin.

BTHG-Lexikon

Wir haben wichtige Begriffe des Bundesteilhabegesetzes erklärt und übersichtlich aufbereitet.

Zum BTHG-Lexikon

BTHG-Positionspaprier

Die Johannes-Diakonie bezieht Stellung zum Bundesteilhabegesetz.

ZUM BTHG-Positionspapier

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Heike Ostant

Leitung Kundenzentrum

Telefon: 06261 88-726

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