
BTHG: Fachpflegeheim
Qualifizierte Leistungen für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf
Ein Fachpflegeheim gem. Landesrahmenvertrag SGB IX BW bietet qualifizierte Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und gleichzeitigem pflegerischen Bedarf. Bei der Ausgestaltung der (Wohn)angebote für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf ist zunächst zu berücksichtigen, dass die jeweils geltenden Leistungszuständigkeiten der Träger der EGH sowie die der Pflegekassen auch nach dem BTHG weiterhin einrichtungs- bzw. angebotszentriert ausgestaltet sind.
Gemäß § 83 Abs. 2 LRV obliegt es dem jeweiligen Leistungserbringer, ob er ein Angebot als „Inklusives Modell“ oder als „Kombi-Modell“ führt. Diese beiden Modellvarianten werden als gleichberechtigt betrachtet.
Die Fachpflegeheime der Johannes-Diakonie mit Wohnbereich werden Wohn- und Pflegeheime genannt und wurden nach dem sog. Kombimodell vereinbart.
