
Das MAWo-Modell: Vom Bedarf zur Leistung
Teilhabe-Leistungen individuell erbringen und Kosten transparent berechnen
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat auch die Art und Weise verändert, wie Leistungen der Behindertenhilfe vergütet werden. In Baden-Württemberg wurde das neue Leistungs- und Vergütungssystem mit einem Landesrahmenvertrag umgesetzt, der ab 2024 die Grundlage für die Zusammenarbeit von Leistungsempfängern, -anbietern und Leistungsträgern bildet. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.
Um die Leistungen und die Vergütung zur sozialen Teilhabe zu regeln, wurden auf Basis des Landesrahmenvertrages in Baden-Württemberg mehrere Modelle entwickelt. Das MAWo-Modell ist personenzentriert, zeitbasiert, konform zum Landesrahmenvertrag SGB IX, berücksichtigt das Erhebungsinstrument BEI_BW (orientiert an der ICF) aufbauend auf den Gesamtplan auf alle Wohnformen, anwendbar und unabhängig von der Art der Behinderung, systematisiert Leistungen nach Stufen und Leistungspaketen, schlägt die Brücke vom Bedarf zur vergüteten Leistung, berücksichtigt gemeinschaftlich erbrachte Leistungen, bietet die Möglichkeit, individuelle Fachleistungen festzulegen, schafft Transparenz für alle Beteiligten und gibt Planungs- und Finanzierungssicherheit
