
Mitwirkung & Mitbestimmung
Werkstatträte und Frauenbeauftragte wahren die Interessen von Werkstatt-Beschäftigten
Selbstbestimmung in unseren Werkstätten
„Nichts über uns ohne uns“ – nach diesem Prinzip gestalten die Beschäftigten in unseren Werkstätten aktiv ihren Arbeitsalltag mit. Für deren Interessen setzen sich gewählte Vertreter ein; sie gestalten Arbeitsbedingungen mit und sind Ansprechpersonen für Anliegen der Beschäftigten.
Werkstattrat – Interessenvertretung für Beschäftigte
Die Werkstatträte der Johannes-Diakonie vertreten die Anliegen der Beschäftigten gegenüber Werkstattleitungen und Mitarbeitenden.
Wesentliche Aufgaben und Rechte des Werkstattrats nach DWMV/WMVO:
- Mitbestimmung: Der Werkstattrat hat ein echtes Mitbestimmungsrecht bei wichtigen Entscheidungen, d.h. die Werkstattleitung darf diese nicht ohne Zustimmung treffen.
- Arbeitszeit & Pausen: Gestaltung der Arbeitszeit, Urlaubsregelungen, Pausen.
- Arbeitsplatz: Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe.
- Entgelt: Regelungen zum Arbeitsentgelt.
- Ordnung: Werkstattordnung, Arbeitssicherheit, Datenschutz, Gesundheitsschutz.
- Soziales: Verpflegung, Festlichkeiten und Ausflüge.
- Mitwirkung: Mitsprache bei sonstigen Angelegenheiten, bei denen die Leitung zuhören muss.
- Interessenvertretung: Entgegennahme von Beschwerden und Anregungen der Beschäftigten, Führen von Gesprächen mit der Werkstattleitung zur Lösung von Problemen.
- Überwachung: Sicherstellung, dass Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften und Vereinbarungen zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden.
- Frauenbeauftragte: Die DWMV regelt auch die Wahl und Aufgaben der Frauenbeauftragte
- Ziel: Verbesserung der Teilhabe und Mitbestimmung in WfbM (Werkstätten für behinderte Menschen).
- Wahl: Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den Beschäftigten gewählt.
- Zudem Zusammenarbeit mit den Bewohnerbeiräten der Wohnangebote
Werkstatträte treffen sich regelmäßig zu Sitzungen und bilden sich stetig weiter. Unterstützt werden sie durch eine Vertrauensperson, die beratend tätig ist, jedoch kein Stimmrecht besitzt und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
Frauenbeauftragte – Starke Stimme für weibliche Beschäftigte
Die Interessen der weiblichen Beschäftigten werden von speziell geschulten Frauenbeauftragten vertreten. Sie setzen sich für Gleichberechtigung ein und stehen als Ansprechpartnerinnen für alle Belange der Frauen in den Werkstätten zur Verfügung. Auch sie werden durch Vertrauenspersonen unterstützt.
Durch aktive Mitbestimmung und Mitverantwortung tragen alle Beschäftigten zur Gestaltung des Werkstattalltags bei – für ein inklusives und respektvolles Miteinander.
Fragen? Ich helfe gerne!
Dr. Claudia Zonta
Leitung Geschäftsbereich Teilhabe am Arbeitsleben
Telefon: 06261 88-770

