Eine Frau steht hinter einem Arbeitstisch mit verschiedenen Materialien und setzt diese zusammen.

Arbeits­angebote

Werkstätten, Inklusionsbetriebe, Jobcoaching und Qualifizierung für Menschen mit Behinderung

Teilhabe am Arbeitsleben

Arbeit bedeutet mehr als Beschäftigung: Sie schafft Struktur, soziale Kontakte und Anerkennung. Die Johannes-Diakonie bietet Menschen mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf vielfältige Arbeitsmöglichkeiten – vom geschützten Rahmen in der Werkstatt bis hin zum inklusiven Arbeitsplatz in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Unsere Angebote umfassen Werkstätten für Menschen mit kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung, Inklusionsbetriebe, Jobcoaching für den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Qualifizierungsmaßnahmen für individuelle Entwicklung. Darüber hinaus fördern wir Mitwirkung und Mitbestimmung: Beschäftigte gestalten ihren Arbeitsalltag aktiv mit und setzen sich für ihre Interessen ein.

Eine Frau hält ein Gerät in der Hand, ein Mann schreibt etwas dazu auf einen Block.

Arbeitsangebote für jeden Bedarf

Vielfältige Tätigkeiten, Förderung, begleitende Dienste und Außenarbeitsplätze in unseren Werkstätten für kognitiv beeinträchtigte Menschen.

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Arbeiten in angepasstem Rahmen

Unsere Werkstätten bieten Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen die Möglichkeit, in einem angepassten Rahmen zu arbeiten. Wir fördern berufliche Fähigkeiten, Integration und gesellschaftliche Anerkennung.

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Qualifizierung für Menschen mit Förderbedarf

Berufsbildungsbereich (BBB), Unterstützte Beschäftigung (UB), Kooperative berufliche Bildung (KoBV) und Weiterbildungen helfen, den passenden Berufsweg zu finden

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Arbeiten im Inklusionsbetrieb

Der Inklusionsbetrieb ISO gGmbH der Johannes-Diakonie in Mosbach und Eberbach bietet eine inklusive Arbeitsumgebung für Menschen mit und ohne Behinderung.

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Assistenz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Unsere Jobcoaches begleiten und qualifizieren Menschen mit Unterstützungsbedarf auf ihrem Weg zu einem inklusiven Arbeitsplatz.

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Mitwirkung und Mitbestimmung

In unseren Werkstätten gestalten Beschäftigte aktiv mit: Werkstatträte und Frauenbeauftragte setzen sich für deren Interessen ein.

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Bundesteilhabegesetz: Werkstätten für Menschen mit Behinderung 

Das Bundesteilhabegesetz hat die Bedingungen für die Arbeit der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) verändert. Schwerpunkt unserer Arbeit bleibt aber die Gestaltung von Übergängen zwischen Beschäftigungsformen.
In den Werkstätten finden systematische Arbeitserprobungen und Übergänge statt. So können Übergänge aus der pädagogischen Kleinstarbeitsgruppe in den Werkstatt-Transfer stattfinden, die durch Hospitationen der Leistungsberechtigten oder längere praktische Phasen eingeleitet werden. Auch die Übergänge vom Werkstatt-Transfer (zurück) in den Arbeitsbereich werden durch Assistenz in der WfbM unterstützt. Dem Übergang vom Arbeitsbereich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Leistungsberechtigte wird im Sozialgesetzbuch (SGB) IX und im Landesrahmenvertrag (§67) allerdings die größere Bedeutung beigemessen. Die Werkstätten fördern den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und halten dafür verschiedene Möglichkeiten vor, etwa individuelle Begleitung im Jobcoaching.