... stark für Menschen

Das MAWo-Modell: Vom Bedarf zur Leistung

Das Bundesteilhabegesetz fordert Assistenz nach individuellem Bedarf. Das MAWo-Modell schafft die Basis, um Teilhabe-Leistungen für Menschen mit Behinderung individuell zu erbringen und Kosten transparent zu berechnen.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat auch die Art und Weise verändert, wie Leistungen der Behindertenhilfe vergütet werden. In Baden-Württemberg wurde das neue Leistungs- und Vergütungssystem mit einem Landesrahmenvertrag umgesetzt, der ab 2024 die Grundlage für die Zusammenarbeit von Leistungsempfängern, -anbietern und Leistungsträgern bildet. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.

Um die Leistungen und die Vergütung zur sozialen Teilhabe zu regeln, wurden auf Basis des Landesrahmenvertrages in Baden-Württemberg mehrere Modelle entwickelt. Das MAWo-Modell ist

  • personenzentriert
  • zeitbasiert
  • konform zum Landesrahmenvertrag SGB IX
  • berücksichtigt das Erhebungsinstrument BEI_BW (orientiert an der ICF)
  • aufbauend auf den Gesamtplan
  • auf alle Wohnformen anwendbar und unabhängig von der Art der Behinderung
  • systematisiert Leistungen nach Stufen und Leistungspaketen
  • schlägt die Brücke vom Bedarf zur vergüteten Leistung
  • berücksichtigt gemeinschaftlich erbrachte Leistungen
  • bietet die Möglichkeit, individuelle Fachleistungen festzulegen
  • schafft Transparenz für alle Beteiligten
  • gibt Planungs- und Finanzierungssicherheit

Entstehung

Grundlage des MAWo-Modells  ist die Entwicklung von Individuellen Personenbezogenen Leistungspaketen (IPLP), um die Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigung personenorientiert abbilden zu können. Nach den Abschlüssen ist die Weiterentwicklung dieser Systematik aktuell abgeschlossen. Die ursprüngliche Version IPLP 2.0 wird nicht mehr angewendet. Es wird nun eine Leistungs- und Vergütungssystematik IPLP in zwei Varianten in Baden-Württemberg eingesetzt.

  • IPLP Variante 2023
  • IPLP Variante "MAWo"

Die Entwicklereinrichtungen (Mariaberg/Johannes-Diakonie Mosbach/Zieglersche) streben an, die beiden Varianten in den jeweiligen Zuständigkeiten ihrer Hauptbeleger Stadt- und Landkreise  anzuwenden und ggf. gemeinsam weiterzuentwickeln. Ziel ist es auch, dass nur eine Variante innerhalb eines Hauptbelegers zu Anwendung kommt.

Die beiden Varianten sind das Ergebnis eines parallelen Verhandlungsweges.

Die Variante MAWo wurde hierbei während der Verhandlung für besondere Wohnformen in Brühl, Meckesheim und Eberbach von der Johannes-Diakonie in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Neckar-Kreis entwickelt.

Einsatz ab 18.04.2023:

Das MAWo-Modell wird angewendet im:

  • Neckar-Odenwald-Kreis
  • Rhein-Neckar-Kreis
  • Landkreis Heilbronn
  • Main-Tauber-Kreis
  • Stadt Mannheim
  • Stadt Karlsruhe
  • Ortenaukreis

Die Systematik bildet Assistenzleistungen im Bereich Wohnen ab. Sie stellt eine Leistungs- und Vergütungssystematik der Leistungen zur sozialen Teilhabe im Rahmen des SGB IX Teil 2 (Eingliederungshilfe) dar. Sie erfüllt die Anforderungen an eine Leistungssystematik des § 8 und an eine Vergütungssystematik des § 14 des Landesrahmenvertrags zum SGB IX.

Das Modell ist rahmenvertragskonform. Es setzt an der Personenorientierung an und enthält hinterlegte Leistungen in Form von Leistungspaketen und Stufen. Ergänzend zu den Paketen bietet das Modell die Möglichkeit, individuelle Fachleistungen zu definieren.

Das vorliegende Handbuch und die zugehörigen Unterlagen bilden den Stand der Entwicklungen mit Abschluss der Verhandlungen zu MAWo am 18.04.2023 ab. Somit steht ein attraktives und praxistaugliches Modell zur Umsetzung der Leistungs- und Vergütungssystematik zur Verfügung. Das Handbuch soll die Anwendung für die Leistungsträger und Leistungserbringer erklären und erleichtern. Für Leistungsberechtigte/gesetzliche Betreuer gibt das Handbuch einen Orientierungsrahmen.