... stark für Menschen

Das IPLP-Modell: Vom Bedarf zur Leistung

Das Bundesteilhabegesetz fordert Assistenz nach individuellem Bedarf. Das IPLP-Modell schafft die Basis, um Teilhabe-Leistungen für Menschen mit Behinderung individuell zu erbringen und Kosten transparent zu berechnen.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat auch die Art und Weise verändert, wie Leistungen der Behindertenhilfe vergütet werden. In Baden-Württemberg wurde das neue Leistungs- und Vergütungssystem mit einem Landesrahmenvertrag umgesetzt, der ab 2024 die Grundlage für die Zusammenarbeit von Leistungsempfängern, -anbietern und Leistungsträgern bildet. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.

Um die Leistungen und die Vergütung zur sozialen Teilhabe zu regeln, wurden mehrere Modelle entwickelt. Das IPLP-Modell entstand durch eine Zusammenarbeit von drei großen diakonischen Sozialunternehmen: der Johannes-Diakonie, Mariaberg e. V. und „Die Zieglerschen“. Es berücksichtigt vor allem die Bedarfe von Menschen, die besondere Wohnformen nutzen, und wurde 2020 in einer Testphase mit ausgewählten Leistungsträgern erprobt.

IPLP steht für „Individuelle Personenbezogene Leistungspakete“; das dazugehörige Modell zeichnet sich dadurch aus, dass es auf das sogenannte Basismodul verzichtet und stattdessen den gesamten individuellen Hilfebedarf von Menschen mit Behinderung in den Blick nimmt. Es erfüllt die Anforderungen an eine Leistungssystematik des § 8 und an eine Vergütungssystematik des § 14 des Landesrahmenvertrages zum neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX). Das IPLP-Modell ist

  • personenzentriert
  • zeitbasiert
  • konform zum Landesrahmenvertrag SGB IX
  • berücksichtigt das Erhebungsinstrument BEI_BW (orientiert an der ICF)
  • aufbauend auf den Gesamtplan
  • auf alle Wohnformen anwendbar und unabhängig von der Art der Behinderung
  • systematisiert Leistungen nach Stufen und Leistungspaketen
  • schlägt die Brücke vom Bedarf zur vergüteten Leistung
  • berücksichtigt gemeinschaftlich erbrachte Leistungen
  • bietet die Möglichkeit, individuelle Fachleistungen festzulegen
  • schafft Transparenz für alle Beteiligten
  • gibt Planungs- und Finanzierungssicherheit

Systematik im IPLP-Modell

Das IPLP-Modell orientiert sich an den Teilhabezielen der jeweils betroffenen Person. Alle Leistungen, die Menschen mit Behinderung in einem Wohnangebot nutzen, sind in vier sogenannten Leistungspaketen zusammengefasst. Hinzu kommt ein individueller Bereich. Die Intensität der Unterstützung wird durch je vier Stufen ausgedrückt. Die Leistungspakete sind:

  • Nächtliche Versorgung
  • Sicherheit, Aufsicht und Intervention
  • Selbstbestimmte Routinen im Wohnalltag
  • Individuelle, selbstbestimmte Lebensgestaltung

Zuzüglich:

  • Individuelle Teilhabeleistungen

Vom Bedarf zur Leistung: Schritte im IPLP-Modell

Im IPLP-Modell genügen wenige Schritte, um von der Feststellung der Bedarfe zur Erbringung der Leistung zu kommen:

  • Der Leistungsträger legt mit dem Leistungsberechtigten über das Erhebungsinstrument BEI_BW den Leistungsbedarf fest.
  • Das Ergebnis wird zu einer angemessenen Leistung zusammengefasst.
  • Der Leistungsträger erstellt den Teilhabeplan/Gesamtplan, hinterlegt die Leistung im IPLP-Modell und erteilt den Leistungsbescheid.
  • Der Leistungsberechtigte wählt daraufhin das Angebot eines Leistungserbringers aus. Welche Leistungen wo erbracht werden, ist zwischen Leistungsträger und -erbringer in einer Leistungsvereinbarung festgelegt.
  • Der Leistungserbringer entscheidet anhand der Bewilligungsbescheides eines Leistungsberechtigten über die Aufnahme.

Weitergehende Informationen stehen im IPLP-Handbuch für Anwender und in einer vom Entwicklerteam herausgegebenen Präsentation zum Thema IPLP.