... stark für Menschen

Mit Geldauflagen helfen

Geldauflagen kommen bei uns direkt der Arbeit für Menschen mit Behinderung zugute. Sie helfen etwa bei der Einrichtung neuer Betreuungsangebote, bei der Anschaffung von Therapiegeräten oder der Förderung durch Kreativ- oder Sportangebote.

Geldauflagen, die uns durch Richter und Staatsanwälte zugewiesen werden, unterstützen uns, weiterhin gute Arbeit zu leisten. Vieles, was für Menschen mit Behinderung Lebensqualität und Lebensfreude bedeutet, ist nicht oder nicht ausreichend finanziert. Geldauflagen helfen etwa bei der Realisierung neuer Betreuungsangebote, bei der Anschaffung von Therapiegeräten oder der Förderung durch Kreativ- oder Sportangebote für die die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen.

Die Johannes-Diakonie Mosbach ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mosbach vom 17. Juli 2023. Wir sind in der Liste der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart sowie des Landesgerichts Mannheim eingetragen. Geldauflagen werden ausschließlich im Sinne unserer Satzung verwendet. Wir bearbeiten Geldauflagen sorgfältig und informieren die zuständigen Stellen zeitnah.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir danken sehr herzlich für die Unterstützung unserer Arbeit durch die Zuweisung von Geldauflagen!

Vielleicht kennen Sie Richter, Staatsanwälte oder Strafverteidiger persönlich? In diesem Fall würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihnen vorschlagen, die Arbeit der Johannes-Diakonie durch die Zuweisung von Geldauflagen oder Bußgeldern zu unterstützen. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Information für Zahlungspflichtige

Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf unser Geldauflagenkonto, damit wir dem Gericht fristgerecht den Geldeingang bestätigen können:

Johannes-Diakonie Mosbach
Sparkasse Neckartal-Odenwald
IBAN DE92674500480004355004
BIC: SOLADES1MOS

Wir dürfen Ihnen für Ihre Zahlung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen an. Vielen Dank!

Auch wenn Ihre Zahlung an uns nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür herzlich. Sie leisten auf diese Weise einen wichtigen Beitrag für benachteiligte Menschen.